Schönbergsche Kapelle

Schönbergsche Kapelle und Kreuzgang

Eine ausführliche Schilderung der Entstehung der Familiengrablegen im Kreuzgang verdanken wir B. von Schönberg 1878. Die nachfolgenden Zitate stammen von ihm.

Die heutige Schönbergsche Kapelle ist das erste an die Annenkapelle anschließende Joch des Kreuzganges, das nach 1622 der Familie als Erbbegräbnisstätte durch Los zufiel und bis 1672 das Aussehen erhielt, mit dem sie uns im Wesentlichen auch heute noch erscheint.
1670 wendet sich Caspar von Schönberg an den „Stockentohr“ (Stuckateur) Johann Berchthold Haller aus Dresden, der in einem ersten Angebot für 50 Taler vorschlägt, das vorhandene Netzgewölbe dergestalt mit Stuck zu schmücken, dass „in die gantzen Felder vier Engel mit Paſſion, in die halben Geſichter mit Flügeln“ kommen.
Der Kontrakt mit Haller kam 1672 zustande. Demnach war zu fertigen:

  1. „Oben an der Tecke die Auferſtehung Chriſti, umb und umb mit Gewölcke, und in denen 4 Ecken vier großen Engel, zwiſchen inne aber, ſo viel Engel, als ſichs leiden will, Köpffgen aus den Wolcken vorblickende.“ Der erste Vorschlag, die vorhandenen Gewölbe auszuschmücken, wurde fallengelassen, das Netzgewölbe beseitigt und höher und flacher neu gewölbt. Im Gegensatz zur Kurfürstlichen Begräbniskapelle, wo Christi Wiederkunft zum Gericht dargestellt ist, ist hier der „Christus triumphans“, der auferstehende Christus, von Osten, der Lichtseite her aufsteigend, dargestellt.
  2. „An der ſeite herunter dem Fenſter kegenüber Westwand, d. Verf. ein uf Krackſtein geſetztes Epitaphium uf Marmolart polieret, mit 4 Seulen, Capiteulen, Verſimſung und blindfliegeln, auch oben auf liegenden 2 Engelbildern.“ Das Epitaph befindet sich heute noch an dieser Stelle. Allerdings sind die beiden Engel nicht (mehr?) vorhanden. Ein dritter, heute ebenfalls fehlender Engel stand oben in der Mitte und wird von Grübler noch beschrieben.7 Dieser Engel hielt ein Täfelchen, aus dem hervorging, dass dieses Epitaph den drei Töchtern Caspar von Schönbergs, Anna Elisabetha, Maria Lukretia und Maria Elisabetha8, gewidmet war.
  3. „An beyden ſeiten über (den) Schwiebbögen zwiſchen dem Fenſter und der großen Wandt, neben einander Zweyerley Wapen, als Dreimahl das Schönbergiſche und einmal das Polentziſche, auch zu beyden ſeiten davon auch 2 tragende Engel, über jeden ein Zeddel.“ Die Wappen über den Durchgängen zum Kreuzgang und zur Annenkapelle sind noch vorhanden, ebenso ein fliegendes Band darüber (der „Zeddel“). Die tragenden Engel hingegen waren wahrscheinlich nie ausgeführt worden. Auch die Inschriften der Bänder, die Grübler beschreibt, sind nicht mehr vorhanden. Dazu durchgeführte restauratorische Untersuchungen im Jahr 2013 ergaben keinen Befund.
  4. „In denen 4 Ecken auch 4 Große Engel uf Krackſteinen, gleichſam das Gewölbe tragende.“ Statt der Engel, die nicht ausgeführt wurden, tragen 6 Akanthus-Konsolen das Deckenbild.
  5. „Ingleichen neben den großen Fenſter eine Taffel, Worein hernach geſchrieben wird, … wohl förmlich und recht erhoben.“ Die Schrift befindet sich auf einer vergoldeten Holztafel in einem erhabenen Stuckrahmen.
  6. „Umb das große, auch kleine obere Oval-Fenſter ſich wohlgeſchickliche Zierrath.“ Das große spitzbogige Fenster gab es wohl schon immer, während das ovale Fenster darüber erst während der Umbauarbeiten entstand. Eine Aufstellung der Gesamtkosten weist einen Posten „von den großen Fenſter hinein zu brechen“ auf. Das legt den Gedanken nahe, dass dieser Abschnitt kein normales Kreuzgangjoch war, sondern seit jeher eine erhöhte Vorhalle der Annenkapelle. Bei einer nachträglichen Erhöhung hätte man das Fenster nicht hineinbrechen, sondern einfach aussparen können. Auch die starke Trennwand zum Kreuzgang könnte auf eine Vorhalle als separates Bauteil hindeuten. Gegen diesen Gedanken spricht, dass im letzten Kreuzgangjoch unmittelbar an dieser Trennwand Gewölberippen enden, die eher darauf schließen lassen, dass der Kreuzgang in einer Höhe bis an die Annenkapelle heranreichte.
  7. „Die 2 Gürtte mit Frantzöſiſchem Lobwergk.“ Die Gurtbögen wurden nicht verziert.

Die Gesamtkosten betrugen 150 Taler und Haller quittierte am 26. Juli 1672 über die Schlusszahlung.

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